Geld vom Staat für Unternehmen und Solopreneure

Finanzielle Überbrückungshilfen für Unternehmen, KMUs und Solopreneure wurden seit dem 8. Juli 2020 bereitgestellt.Wichtig: Die finanziellen Mittel (je nach Größe und Umfang bis max. 150 000 EUR) können bis zum 31. August 2020 (!) beantragt werden.

Die Anträge können nur durch einen Steuerberater, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer eingereicht werden.

Mit Blick auf die Erfahrungen aus zuvor bewilligten Hilfen in der jüngeren Vergangenheit (BAFA-Förderung) ist es auch hier sicherlich wieder ratsam schnellstmöglichst die Anträge zu stellen. Frei nach dem Motto: „Wer zuerst kommt,…“. 

Dein Unternehmen oder Deine Organisation bzw. Du als Kleinunternehmen oder Solopreneuren hatte in den Monaten April und Mai mindestens 60 Prozent Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie?

Nachdem die Bundesregierung bereits im März eine Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbstständige bereitgestellt hatte, wird mit einer Überbrückung für die Monate Juni bis August ein weiteres Mal aufgestockt.

Dabei variiert die Höhe der Förderung – je nach Größe und Mitarbeiteranzahl zwischen 9.000 EUR und 150.000 EUR.

Weitere Information unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html

Mein Tipp: Schnellstmöglichst (!!!) einen Termin bei einem Steuerberater vereinbaren (idealerweise ist das der eigene, der bereits sämtliche Unterlagen und Daten aus den letzten Monaten vorliegen hat).